Musikschulen sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, wichtige Standortfaktoren und Bildungspartner in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die Förderung öffentlicher Musikschulen ist somit Aufgabe der Kommunen und der Länder.

Die Kommunen und Landkreise in Niedersachsen wenden jährlich mehr 45 Millionen Euro für die Finanzierung der Einrichtungen auf, um ihren Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu breitgefächerten musikalischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Sie tragen so rund 50% der Betriebskosten öffentlicher Musikschulen.

Auch das Land Niedersachsen ist bereit, mehr Verantwortung für die musikalische Bildung zu übernehmen und seinen derzeitigen Finanzierungsanteil (ca. 4%) zu erhöhen. Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen fordert einen strukturellen Finanzierungsanteil des Landes von mindestnes 10 Prozent. Dies entspricht dem Durchschnittswert der von allen Bundesländern aufgewendeten Fördermittel für öffentliche Musikschulen.

Übersicht Landesförderung

Strukturförderung

Finanzhilfe aus Glücksspielabgaben

Das Land Niedersachsen fördert über das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die Geschäftsstelle des Landesverbandes sowie anspruchsberechtigte Musikschulen mit einer jährlichen Finanzhilfe aus Glücksspielabgaben in Höhe von 1.106.000 Euro. Die Förderung wird ab 2025 um zusätzliche 2 Millionen Euro aufgestockt. Zielsetzung und Höhe der Finanzhilfe sind im Niedersächsischen Glücksspielgesetz festgeschrieben. Weitere Bestimmungen zur Anerkennung von Musikschulen, zum Verteilerschlüssel, zur Antragstellung und zur Mittelvergabe sind in der Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben und den jeweils gültigen Fördergrundsätzen und Durchführungsvorschriften beschrieben. Gefördert werden mit unterschiedlicher Gewichtung die Bereiche „Ensemblefächer“, „Instrumental- und Vokalunterricht“ und „Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)“. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung wird ab 2025 ein neuer Verteilerschlüssel wirksam, der sich wie folgt aufteilt:

1. Ein für alle Musikschulen einheitlicher Sockelbetrag (20%)

2. Förderung von studien- und berufsvorbereitenden Angeboten (10%)

3. Förderung von Personalkosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Lehrpersonal

Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit der Abwicklung der Finanzhilfe beauftragt.

Antragsunterlagen:

Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen müssen spätestens am 01. April eines jeden Jahres in der Geschäftsstelle des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen e.V. vorliegen.

Projektförderung

Wir machen die Musik!

Das Musikalisierungsprogramm Wir machen die Musik! fördert die musikalische Breitenbildung durch Kooperationen zwischen Musikschulen, Kindertageseinrichtungen und Schulen des Primarbereichs. Das Land finanziert über das MWK bis zu 50 % der an den Musikschulen anfallenden pädagogischen Personalkosten. Im Schuljahr 2023/24 wurden vom Land insgesamt rund 2,53 Millionen Euro bereitgestellt. Musikschulen, die am Programm teilnehmen, erhalten auf der zahlenmäßigen Grundlage der in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet lebenden Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter ein individuelles Stundenkontingent. Die Förderung beträgt maximal 900 Euro pro Jahreswochenstunde. Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen ist mit der Programmsteuerung und -abwicklung beauftragt. Ansprechpartner in der Geschäftsstelle ist Christopher Nimz: ">


Förderprogramm HAUPTSACHE:MUSIK

Das Niedersächsische Kultusministerium gewährt in Kooperation mit dem Landesmusikrat Niedersachsen Zuwendungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen.

Alle relevanten Informationen finden Sie hier

Diverse Förderprogramme für Kulturträger

Das Land fördert über das MWK und unter Einbindung der Niedersächsischen Musikkommission innovative, teilhabeorientierte Kulturprojekte und -programme mit Modellcharakter.

Darüberhinaus stellt das Land Mittel zur regionalen Kulturförderung in Kooperation mit den Landschaften und Landschaftsverbänden, bereit. Interessierte Einrichtungen wenden sich an den für ihren Einzugsbereich zuständigen Landschaftsverband.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Landeskulturförderung

Diverse Fördermaßnahmen, die sich an Kulturträger richten

Die großen Kulturstiftungen im Land fördern Musik und Musikalische Bildung  in vielfältiger Weise. Informationen und Ansprechpartner:innen finden Sie hier: