Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 markiert einen Wendepunkt in der Beschäftigungspraxis von Honorarkräften an öffentlichen Musikschulen in Deutschland. Im Kern ging es bei diesem Urteil um die Frage, ob Honorarkräfte, die an Musikschulen unterrichten, als selbstständig Tätige oder als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einzustufen sind. Das BSG entschied, dass Honorarkräfte, die dauerhaft und im Wesentlichen weisungsgebunden Unterricht erteilen und weitgehend in den organisatorischen Ablauf der Musikschule eingebunden sind, als versicherungspflichtig Beschäftigte anzusehen sind.

Aufsatz Herrenberg Nst Magazin 02 2024 Schnitt

Beitrag von Prof. Michael Gudenkauf und Klaus Bredl – veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe der „NST-Nachrichten“ – der Verbandszeitschrift des Niedersächsischen Städtetages (NST-Nachrichten 4/2024)

Positionspapier des Landesverbandes zum Einsatz von Honorarkräften
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