Öffentliche Musikschulen im VdM

Öffentliche Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen (VdM) sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Sie legen mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Musikschulen eröffnen Menschen jeden Alters Möglichkeiten zum qualitätvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemein bildenden Schule, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Laienmusizierens. Besonders begabte Schüler erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann.

Das pädagogische Konzept und der Aufbau einer öffentlichen Musikschule sind im VdM Strukturplan beschrieben. Er ist in dieser von der Bundesversammlung am 14. Mai 2009 beschlossenen Fassung für alle Mitgliedschulen im VdM verbindlich.

Träger einer Musikschule ist entweder eine Kommune oder eine gemeinnützige privatrechtliche Einrichtung, in der die Kommune wesentliche Verantwortung übernimmt. Die öffentliche Trägerschaft gewährleistet, dass der Betrieb der Musikschulen verlässlich nach den Grundsätzen der Gemeinwohlorientierung und Transparenz, der ungehinderten Zugänglichkeit sowie in der erforderlichen Breite und Qualität des Angebots erfolgen kann.

Öffentliche Musikschulen erfüllen ihren Bildungsauftrag auf der Grundlage eines gesicherten curricularen Konzepts und auf der Basis qualitätsorientierter Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM). Zu den hohen Anforderungen gehören die gemeinnützige öffentliche Trägerschaft, der verbindliche Aufbau nach dem VdM-Strukturplan, der Unterricht nach VdM-Lehrplänen sowie die musikpädagogische Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen. Viele Musikschulen verfügen darüber hinaus über ein integriertes Qualitätsmanagement.

Ein umfangreiches Fächerangebot reicht von der musikalischen Grundbildung über die Breitenarbeit und die Begabtenförderung bis hin zur Vorbereitung auf ein Musikstudium. Angebote der Elementaren Musikpädagogik bilden die Grundlage für den weiterführenden Unterricht in den Instrumental- und Vokalfächern in allen Leistungsstufen. Ensemblefächer laden zum gemeinsamen Musizieren ein und sind ebenso wie ergänzende Fachangebote integraler Bestandteil eines in sich schlüssigen Bildungsangebots

Zahlreiche Kooperationen mit weiteren kommunalen Bildungsträgern und Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Jugendzentren, Musikvereinen, Kirchen sind sichtbares Zeichen eines modernen und offenen Selbstverständnisses und unterstreichen die Verantwortung öffentlicher Musikschulen als Netzwerkpartner in der kommunalen Bildungslandschaft. Breite Teile der Bevölkerung erhalten so die Chance, an den Angeboten der Musikschulen teilzuhaben und Musik für sich zu entdecken. In Niedersachsen wird die Kooperation von Musikschulen, Kitas und Schulen des Primarbereichs durch das Musikalisierungsprogramm "Wir machen die Musik!" besonders gefördert. Dank der Zuschüsse des Landes, der kommunalen Träger sowie Beiträgen von Eltern und örtlichen Sponsoren erreichen Musikschulen dadurch viele Kinder unabhängig von ihrer wirtschaftlichen, ethnischen und sozialen Herkunft.

Schüler- und Orchesterkonzerte, Bandauftritte, Projekte, Musikfreizeiten und musikalische Umrahmungen kommunaler oder privater Veranstaltungen sind Teil des pädagogischen Auftrags und prägen das individuelle Erscheinungsbild einer öffentlichen Musikschule. Sie ermöglichen kulturelle Teilhabe für viele Menschen und sorgen für ein vitales und buntes Musikleben in den Kommunen.

Die Finanzierung von Musikschulen ist eine öffentliche Aufgabe. Maßgebliche finanzielle Verantwortung für den Betrieb der Einrichtungen tragen die Kommunen. Fördermittel des Landes stellen eine weitere wichtige Finanzierungssäule dar. Über die Hälfte ihres Finanzbedarfs erwirtschaften die Musikschulen jedoch selbst durch Einnahmen aus Unterrichtsgebühren und Spenden. Sie zählen damit zu den öffentlichen Kultur- und Bildungseinrichtungen mit dem höchsten Kostendeckungsgrad.