Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen, die eine wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabe in den Städten, Kreisen und Gemeinden erfüllen. Um die Qualität öffentlicher Musikschulen zu erhalten und breiten Teilen der Bevölkerung den Zugang zu ermöglichen, ist die Förderung der Einrichtungen mit öffentlichen Mitteln unabdingbar. Die Kommunen bekennen sich zu ihrer kommunalen Verantwortung, um die Infrastruktur und Qualität musikalischer Bildung für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Angestrebt wird eine stärkere finanzielle Verantwortung des Landes für die Musikschulen. Der Anteil öffentlicher Mittel an der Gesamtfinanzierung beträgt in Niedersachsen ca. 49%. Davon entfallen auf die Kommunen und Landkreise rund 45%. Der Anteil des Landes beträgt rund 3,6%. Nachfolgende Auflistung bezieht sich auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Musikschulen auf Landesebene.
Das Land Niedersachsen fördert die Geschäftsstelle des Landesverbandes sowie anspruchsberechtigte Musikschulen mit einer jährlichen Finanzhilfe in Höhe von 1.106.000 Euro. Zielsetzung und Höhe der Finanzhilfe sind im Niedersächsischen Glücksspielgesetz festgeschrieben. Weitere Bestimmungen zur Anerkennung von Musikschulen, zum Verteilerschlüssel, zur Antragstellung und zur Mittelvergabe sind in der Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben und den jeweils gültigen Fördergrundsätzen und Durchführungsvorschriften beschrieben. Gefördert werden mit unterschiedlicher Gewichtung die Bereiche „Ensemblefächer“, „Instrumental- und Vokalunterricht“ und „Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)“. Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit der Abwicklung der Finanzhilfe beaufragt.
Die Antragsunterlagen finden Sie nebenstehend im pdf- oder alternativ im xls-Format mit Rechenfunktion zum Download.
Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen müssen spätestens am 01. April eines jeden Jahres in der Geschäftsstelle des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen e.V. vorliegen.
Das Musikalisierungsprogramm Wir machen die Musik! fördert die musikalische Breitenbildung durch Kooperationen zwischen Musikschulen, Kindertageseinrichtungen und Schulen des Primarbereichs. Das Land finanziert bis zu 50% der an den Musikschulen anfallenden pädagogischen Personalkosten. Im Schuljahr 2019/20 wurden vom Land insgesamt rund 2,53 Millionen Euro bereitgestellt. Musikschulen, die am Programm teilnehmen, erhalten auf der zahlenmäßigen Grundlage der in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet lebenden Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter ein individuelles Stundenkontingent. Die Förderung beträgt maximal 900 Euro pro Jahreswochenstunde.
Drei Säulen bilden die Basis der Kulturförderung durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK):
Für alle Projektförderungen aus Landesmitteln, die in den Geschäftsbereich des MWK fallen, sind unter Einhaltung bestimmter Fristen entsprechende Anträge zu stellen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände (ALLviN)
Neben der Kulturförderung des Landes und der regionalen Kulturförderung gibt es eine Vielzahl an Fördereinrichtungen und -programmen in Niedersachsen. Zu den größten Einrichtungen gehören die Stiftung Niedersachsen, die Niedersächsische Sparkassenstiftung sowie die Klosterkammer Hannover.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, die z.T. lokal und regional beschränkt sind. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Einrichtungen sowie allgemeine Hinweise zum Thema Förderung finden Sie auf der Internetseite vom Musikland Niedersachsen.
Förderatlas Musikland Niedersachsen