Immer weniger Honorarkräfte an den öffentlichen Musikschulen in Niedersachsen
Das „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 hat die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen und Bildungseinrichtungen stark eingeschränkt. Das BSG entschied, dass Lehrkräfte, die organisatorisch in den Betrieb eingegliedert sind, in der Regel nicht als freie Honorarkräfte, sondern als sozialversicherungspflichtig abhängig Beschäftigte einzuordnen sind. Für viele Musikschulträger hat das Urteil erhebliche arbeits- und finanzrechtliche Konsequenzen. In der Folge haben betroffene Einrichtungsträger Honorarverträge überprüft und diese mit wenigen Ausnahmen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.
Um den Trägern Zeit für die strukturelle und finanzielle Anpassung zu geben, wurde zunächst ein Übergangszeitraum bis zum 01.01.2026 eingeräumt. Dieser Zeitraum wurde jüngst verlängert. Ziel ist es, die Umstellung an den Einrichtungen schrittweise und rechtssicher umzusetzen.
Rücklauf und Beteiligung
An der aktuellen Umfrage des Landesverbandes zur Umsetzung des Herrenberg-Urteils haben sich 67 Musikschulen beteiligt, was einer sehr hohen Rücklaufquote von 92 % entspricht. Die hohe Beteiligung unterstreicht die Relevanz des Themas für die niedersächsischen Musikschulen und ermöglicht eine belastbare Einschätzung des landesweiten Stands. Sie belegt auch eindrucksvoll: Die niedersächsischen Musikschulträger übernehmen Verantwortung und setzen das Urteil konsequent um.
Strukturelle Ausgangslage
Bereits vor 2022 arbeiteten 20 Musikschulen (30 %) ausschließlich mit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Lehrkräften. Aktuell sind nur noch an 21 Musikschulen (31 %) Honorarkräfte tätig. Dies zeigt, dass sich ein erheblicher Teil der Einrichtungen bereits vollständig oder weitgehend auf feste Beschäftigungsverhältnisse umgestellt hat.
Umfang der Umstellungen zwischen 2022 und 2026
- 66 % der Musikschulen haben seit 2022 Honorarverträge umgewandelt
- 411 Lehrkräfte wurden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt
- 92 % aller Lehrkräfte sind inzwischen fest angestellt
- 95 % des Unterrichts werden von angestellten Lehrkräften erteilt
Damit ist der Strukturwandel faktisch bereits weitgehend vollzogen.
Gleichzeitig entstehen durch die Umstellung erhebliche Mehrkosten. Für die bislang umgewandelten Unterrichtsanteile belaufen sich die rechnerischen jährlichen Mehrkosten auf rund 5 Mio. Euro. Diese Summe verdeutlicht die Dimension der zusätzlichen finanziellen Belastung für kommunale Träger.
Fazit
Die Zahlen belegen, dass das Herrenberg-Urteil bereits zu tiefgreifenden Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur geführt hat. Die Träger der öffentlichen Musikschulen leisten damit einen substanziellen Beitrag zur Rechtssicherheit, zur sozialen Absicherung der Lehrkräfte und zur Qualitätssicherung der kulturellen Bildungsarbeit. Gleichzeitig machen die erheblichen Mehrkosten deutlich, dass die vollständige Umsetzung bis zum Ende des Übergangszeitraums nur mit verlässlicher finanzieller Unterstützung durch Land und Kommunen gelingen kann. Die Sicherung der öffentlichen Musikschullandschaft in Niedersachsen ist mehr denn je eine gemeinsame kultur- und bildungspolitische Aufgabe.
