Der Deutsche Bundestag hat eine gesetzliche Übergangsregelung zur selbstständigen Tätigkeit von Lehrkräften im Rahmen von Honorarverträgen beschlossen. Diese Entscheidung schafft bedeutende Rechtssicherheit, insbesondere für Musikschulen, Volkshochschulen und weitere Bildungseinrichtungen sowie für die dort tätigen Lehrkräfte.

Frauke Heiligenstadt, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 52 und Präsidentin des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen, begrüßt die Regelung ausdrücklich: „Eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen hätte viele Bildungseinrichtungen in ihrer Existenz bedroht. Dank der nun verabschiedeten Übergangsregelung bis Ende 2026 sorgen wir für eine stabile Perspektive und Planungssicherheit.“ Heiligenstadt hat sich persönlich für diese Übergangsregelung eingesetzt, um insbesondere Musikschulen zu unterstützen.

Hintergrund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022, das die rechtliche Grundlage für die selbstständige Tätigkeit von Lehrkräften veränderte. Diese Rechtsprechung hätte für viele Bildungsanbieter erhebliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen mit sich gebracht.

Diese bis zum 31.12.2026 gültige Übergangsregelung schützt betroffene Einrichtungen und Lehrkräfte vor der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle einer durch die Rentenversicherung festgestellten Versicherungspflicht. Voraussetzung ist, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Lehrtätigkeit ausgegangen sind. 

Liegen diese Voraussetzungen vor, erfolgen im Übergangszeitraum weder Beanstandungen noch Rückzahlungsforderungen im Rahmen der Betriebsprüfung.

Eine durch die Rentenversicherung festgestellte Versicherungs- und Beitragspflicht für selbstständig tätige Lehrkräfte greift erst ab dem 1. Januar 2027.

„Gerade für Musikschulen ist dies ein wichtiges Signal“, betont Heiligenstadt. „Wir sichern ihre Zukunft und gewährleisten, dass hochqualifizierte Lehrkräfte weiterhin unter fairen Bedingungen tätig sein können. Die Einrichtungen haben jetzt genügend Zeit, ihre Organisationsmodelle weiterzuentwickeln und an den neuen Rechtsrahmen anzupassen. Unser Ziel bleibt es, Lehrtätigkeit möglichst in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und für Ausnahmen in selbstständiger Form zu ermöglichen.“

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, in der kommenden Legislaturperiode eine dauerhafte gesetzliche Neuregelung zu erarbeiten, die den besonderen Anforderungen im Bildungsbereich gerecht wird.

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