BSG-Urteil „Herrenberg“
Wenige Themen haben bei Musikschulen und anderen außerschulischen Bildungsträgern in letzter Zeit so viel Unsicherheit erzeugt und Fragen aufgeworfen wie das sog. „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts. Das Urteil hat enorme strukturelle und finanzielle Auswirkungen auf die gesamte Bildungslandschaft und sorgt bei den betroffenen Einrichtungen und Akteuren für z. T. kontroverse Diskussionen. Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen begrüßt das BSG-Urteil in seinem Kern, denn es sorgt zum einen für Rechtssicherheit beim Personaleinsatz, zum anderen sind attraktive und sichere Arbeitsplätze die wichtigste Grundlage dafür, auch in Zukunft qualifizierte Lehrkräfte gewinnen und halten zu können. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) bemüht sich in Gesprächen mit den Spitzenverbänden der Sozialversicherung um Übergangslösungen, um die Träger zu entlasten. Zudem befürwortet er die Klärung von Ausnahmeregelungen, damit in bestimmten Fällen auch weiterhin den Einsatz von Honorarkräften möglich ist, etwa im Projektbereich.
Ohne Frage: Gute Arbeit in öffentlichen Musikschulen kostet Geld. Es müssen daher Lösungen gefunden werden, die finanziellen Folgen des Urteils für die Träger abzufedern, ohne das Bildungsangebot einzuschränken oder die jetzt schon sehr hohen Unterrichtsgebühren weiter anheben zu müssen. Der Landesverband fordert das Land Niedersachsen auf, die Musikschulträger in dieser schwierigen Umbruchsituation finanziell zu unterstützen.
Frauke Heiligenstadt MdB, Präsidentin des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) („Herrenberg-Urteil“) und der darin vorgenommenen Schärfung des Kriteriums der betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften, auf eine Neuausrichtung der Praxis von SV-Prüfungen (somit auch der Statusfeststellungsverfahren) bei Honorarkräften verständigt. Diese Beurteilungsmaßstäbe sollen nach dem Willen der Spitzenorganisation der Sozialversicherung, auch in laufenden Bestandsfällen, spätestens seit dem 1. Juli 2023 Anwendung finden. Dem Urteil zufolge ist eine Beschäftigung von Lehrkräften an Musikschulen als Honorarkräfte i. d. R. nicht mehr möglich. Die Rechtsprechung zu Honorarkräften macht somit die Überleitung von Honorarverträgen in Anstellungsverträge für Musikschullehrkräfte dringend erforderlich. Der Landesverband rechnet überschlägig mit einem zusätzlichen Personalaufwand i. H. v. rund 8 Millionen Euro jährlich.
Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat des Landkreises Friesland
Aktuelle Informationen zum Thema
Folgen des Herrenberg-Urteils für die Weiterbildung (Kleine Anfrage Bundestag)
Besprechungsergebnis des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs
Ausführliche Urteilbegründung
Positionspapier des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen zum Einsatz von Honorarkräften an öffentlichen Musikschulen (26.01.2024)
Stellungnahme des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen zum Thema (14.03.2024)
Pressemitteilung: Landesverband niedersächsischer Musikschulen fordert Kommunen und Land zu gemeinsamem Handeln auf (05.06.2024)
Aufsatz von Prof. Michael Gudenkauf und Klaus Bredl im Magazin des Niedersächsischen Städetetages (NST-Nachrichten 07-2024)
Rundblick – Politikjournal für Niedersachsen (23.08.2024)
Ergebnisse zum Arbeitsauftrag der vom BMAS eingesetzten Arbeitsgruppe 2 „Musikschulen“ – Information von VdM und DTKV und bdfm (02.10.2014)
Rundblick – Politikjournal für Niedersachsen (15.10.2024)