Januar 8, 2021
Am heutigen Freitag, den 08.01.21 hat die niedersächsische Landesregierung eine Änderung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese tritt ab sofort in Kraft und hat Bestand bis zum 31. Januar 2021. Die aktuelle Landesverordnung untersagt den Präsenzunterricht an Musikschulen und weiteren Einrichtungen der außerschulischen Bildung:
§ 14 a Außerschulische Bildung
Im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, ist der Präsenzunterricht untersagt. Weiterhin zulässig sind die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, soweit die Vorgaben des § 2 Abs. 2 eingehalten werden.
Wir bereits der medialen Berichterstattung entnommen werden konnte, müssen vor dem Hintergrund weiterhin steigender Infektionszahlen die Kontaktbeschränkungen erheblich verschärft werden. Dies betrifft alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens und natürlich auch den Bereich von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten. Im Gegensatz zu Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen hat die niedersächsische Landesregierung den Bereich der kulturellen Bildung und der Erwachsenenbildung bislang weitgehend von Einschränkungen ausgenommen. Im Rahmen der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen konnten kulturelle Bildungsangebote von wenigen Ausnahmen abgesehen weiterhin in Präsenz stattfinden. Dennoch hatte Minister Björn Thümler kurz vor den Weihnachtsfeiertagen an die Musikschulen appelliert, durch einen kompletten Verzicht auf Präsenzangebote einen Beitrag zur Milderung des Infektionsgeschehens zu leisten. Das nun erfolgte Verbot von Präsenzunterricht ist konsequent und war angesichts der gegenwärtigen Entwicklung des Infektionsgeschehens zu erwarten. Ausnahmen: Erlaubt ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneauflagen die „Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung“. Gemeint sind hier wohl wichtige und unaufschiebbare Prüfungsvorspiele bzw. Unterrichtsangebote, die der Vorbereitung auf Aufnahme-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen dienen. Bitte klären Sie die Notwendigkeit der Durchführung solcher Angebote mit Ihrem Träger bzw. anderen dafür zuständigen Einrichtungen oder Personen vor Ort. Unbenommen vom aktuellen Verbot des Präsenzunterrichts steht es den Musikschulen frei, ihre Angebote mittels alternativer Unterrichtsformen zu vermitteln. Die vielfältigen Möglichkeiten des digitalen Fern- bzw. Distanzunterrichts, die sich in der jüngsten Vergangenheit bewährt haben, sind auch jetzt eine gute Grundlage für die Vermittlung musikalischer Bildungsangebote.
In einem persönlichen Schreiben an den Landesverband niedersächsischer Musikschulen fordert der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler, die niedersächsischen Musikschulen auf, Ihre Präsenzunterrichtsangebote ab sofort einzustellen. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen steigt weiterhin besorgniserregend an. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Pandemie in Niedersachsen wieder unter Kontrolle zu bekommen. Entsprechend des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 13. Dezember 2020 sind daher weitere Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 erforderlich. Für die Musikschulen ist in der aktuellen Corona-Verordnung zwar keine allgemeine Schließung verfügt worden. Wir müssen aber gemeinsam dafür sorgen, dass alle verzichtbaren Kontakte in den kommenden Wochen unterbleiben. Es ist ein Zeichen gesellschaftlicher und menschlicher Verantwortung, dafür einen Beitrag zu leisten. Ich bitte deshalb eindringlich darum, den Präsenzunterricht bis zum 10. Januar 2021 einzustellen. Ausnahmen können für bereits begonnene Prüfungsverfahren vorgesehen werden. Onlinekurse können selbstverständlich weiterhin stattfinden. Wenn wir uns an die Regeln halten, werden wir die Krise gemeinsam bewältigen und die Infektionszahlen nachhaltig senken können."
Dezember 14, 2020
Wie die Medien berichten, haben sich der Bund und die Länder auf einen „harten Lockdown“ ab kommendem Mittwoch (16. Dezember) geeinigt. Einige Bundesländer haben beschlossen, Schulen und Kindertageseinrichtungen zu schließen. In Niedersachsen bleiben allgemein bildende Schulen und Kitas nach den uns vorliegenden Informationen bis Freitag, den 18.12.20 geöffnet, jedoch ist die Präsenzpflicht ausgesetzt. Schülerinnen und Schüler können auf Wunsch ab sofort zu Hause bleiben, sind jedoch gehalten an „Homeschooling-Angeboten“ teilzunehmen. Nach unserer Auffassung gilt diese Regelung für den gesamten Bildungsbereich, also auch für die Musikschulen. Präsenzunterricht ist zwar noch möglich, sollte jedoch möglichst von Distanzlernangeboten ersetzt werden, damit das dringende Ziel der Kontaktvermeidung erreicht werden kann. Nach Mitteilung des Kultusministeriums bleiben auch Kitas grundsätzlich geöffnet, jedoch werden auch sie aufgefordert, ihren Präsenzbetrieb weitestgehend herunterzufahren. Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir appellieren daher deutlich: Wer es einrichten kann, soll seine Kinder bitte zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten!“
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Unterrichtsangebot entsprechend anzupassen und ggfls. eine individuelle Klärung mit Ihren Schülern bzw. Eltern sowie mit Ihren Kooperationspartnern zu suchen.
November 5, 2020
Viele Kultureinrichtungen müssen für die Dauer eines Monats ihren Betrieb einstellen bzw. sind für den Publikumsverkehr gesperrt. Von den neuen Kontaktbeschränkungen weitestgehend unberührt bleibt dagegen der Bildungsbereich. Ganz im Gegenteil – es geht gerade auch um die Aufrechterhaltung der Bildungseinrichtungen. Kitas und Schulen bleiben weiterhin geöffnet, in den niedersächsischen Schulen wird weiterhin ein eingeschränkter Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler gefahren. Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut und nur durch gemeinsames Lernen kann der Bildungsauftrag in Schule erfüllt und Chancengleichheit gewahrt werden. Auch die sonstigen Bildungsstätten insbesondere der Erwachsenenbildung, beruflichen Fort-, Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Hochschulen bleiben geöffnet.
Angebote der kulturellen Bildung sind im Umkehrschluss zu den Regelungen des § 10 der VO weiterhin möglich, da diese nicht in der dort vorgenommenen Aufzählung enthalten sind. Musikschulen können somit ihren Betrieb grundsätzlich aufrecht erhalten.
Vorbehaltlich von Änderungen im Verordnungstext sowie ggfls. abweichenden örtlichen Bestimmungen nachfolgend wichtige Hinweise und Empfehlungen, die sich aus den Bestimmungen der Verordnung ergeben.
Bitte sind Sie sich Ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung bewusst, achten Sie auf die Einhaltung der Vorschriften und stimmen Sie gegebenenfalls Ihr Hygienekonzept auf die neuen Regelungen ab. Im Zweifelsfall halten Sie bitte Rücksprache mit den örtlichen Gesundheitsbehörden.
November 10, 2020
die Bundesregierung hat die angekündigten Finanzhilfen für den Kulturbereich konkretisiert:
Detailfragen werden derzeit noch im Finanz- sowie Wirtschaftsministerium geklärt. Anträge für die Überbrückungshilfe können ab sofort gestellt werden. Im Folgenden finden Sie hilfreiche Links:
> Pressemitteilung der Bundesregierung zum Nachlesen
> Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und gemeinnützige Organisationen (Bundesministerium der Finanzen)
> NEUSTART KULTUR (Rettungspaket für den Kultur- und Medienbereich)