Niedersachsen im Corona Lockdown - Musikschulen bleiben in Betrieb

Die niedersächsische Landesregierung hat vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus verabschiedet. Die neue Verordnung tritt am 02.11.20 in Kraft.

Viele Kultureinrichtungen müssen für die Dauer eines Monats ihren Betrieb einstellen bzw. sind für den Publikumsverkehr gesperrt. Von den neuen Kontaktbeschränkungen weitestgehend unberührt bleibt dagegen der Bildungsbereich. Ganz im Gegenteil – es geht gerade auch um die Aufrechterhaltung der Bildungseinrichtungen. Kitas und Schulen bleiben weiterhin geöffnet, in den niedersächsischen Schulen wird weiterhin ein eingeschränkter Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler gefahren. Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut und nur durch gemeinsames Lernen kann der Bildungsauftrag in Schule erfüllt und Chancengleichheit gewahrt werden. Auch die sonstigen Bildungsstätten insbesondere der Erwachsenenbildung, beruflichen Fort-, Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Hochschulen bleiben geöffnet. Angebote der kulturellen Bildung sind  im Umkehrschluss zu den Regelungen des § 10 der VO  weiterhin möglich, da diese nicht in der dort vorgenommenen Aufzählung enthalten sind. Musikschulen können somit ihren Betrieb grundsätzlich aufrecht erhalten.

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