Neues Corona-Förderprogramm für niedersächsische Kultureinrichtungen und Kulturvereine

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat ein neues Corona-Sonderprogramm für Kultureinrichtungen und Kulturvereine aufgelegt. Ab sofort stehen 3,5 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen zur Verfügung.

Das Programm richtet sich an Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten, nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten und deren überwiegende Tätigkeit Bestandteil des Förderspektrums des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur ist. Dazu gehören z.B.: Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen, Musikzentren.

Bezuschusst werden Zahlungsverpflichtungen für laufende Ausgaben (z.B. Personal, Betriebskosten, Miete), aber auch Ausgaben, die durch kurzfristige Absagen von Veranstaltungen entstanden sind. Dabei wird der Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 30.06.2021 berücksichtigt. Der Zuschuss pro Einrichtung beträgt maximal 50.000 Euro. Antragsstichtag ist der 15.09.2021.

Anträge können ab sofort bei den jeweils zuständigen Trägern der regionalen Kulturförderung (Landschaften und Landschaftsverbände) gestellt werden.

Hier finden Sie die Adressen und Ansprechpartner*innen.

Informationen des MWK zum Förderprogramm