Neue Verordnung zur Corona-Pandemie tritt am 25. Mai in Kraft - Weitere Lockerungen für die Musikschularbeit

Nachdem die Musikschulen seit zwei Wochen wieder öffenen dürfen, sind ab sofort auch der Gesangs- und Bläserunterricht erlaubt.

Mit der neuen Verordnung der niedersächsischen Landesregierung zur Corona-Pandemie sind ab sofort der Gesangs- sowie Bläserunterricht wieder möglich. Unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln dürfen demnach mit Gruppen mit bis zu vier Personen inklusive der Lehrkraft Unterrichtsangebote durchgeführt werden.
 
Neben Auszügen aus der Verordnung erhalten Sie eine Zusammenfassung von Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Musikschularbeit sowie Empfehlungen für die Unterrichtspraxis HIER.
 
Die gesamte Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie HIER.