Neue Corona Verordnung untersagt Präsenzunterricht bis 31.1.21

Am heutigen Freitag, den 08.01.21 hat die niedersächsische Landesregierung eine Änderung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese tritt ab sofort in Kraft und hat Bestand bis zum 31. Januar 2021. Die aktuelle Landesverordnung untersagt den Präsenzunterricht an Musikschulen und weiteren Einrichtungen der außerschulischen Bildung.

§ 14 a Außerschulische Bildung

Im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, ist der Präsenzunterricht untersagt. Weiterhin zulässig sind die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, soweit die Vorgaben des § 2 Abs. 2 eingehalten werden.

Wir bereits der medialen Berichterstattung entnommen werden konnte, müssen vor dem Hintergrund weiterhin steigender Infektionszahlen die Kontaktbeschränkungen erheblich verschärft werden. Dies betrifft alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens und natürlich auch den Bereich von schulischen und  außerschulischen Bildungsangeboten.

Im Gegensatz zu Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen hat die niedersächsische Landesregierung den Bereich der kulturellen Bildung und der Erwachsenenbildung bislang weitgehend von Einschränkungen ausgenommen. Im Rahmen der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen konnten kulturelle Bildungsangebote von wenigen Ausnahmen abgesehen weiterhin in Präsenz stattfinden. Dennoch hatte Minister Björn Thümler kurz vor den Weihnachtsfeiertagen an die Musikschulen appelliert, durch einen kompletten Verzicht auf  Präsenzangebote einen Beitrag zur Milderung des Infektionsgeschehens zu leisten.

Das nun erfolgte Verbot von Präsenzunterricht ist konsequent und war angesichts der gegenwärtigen Entwicklung des Infektionsgeschehens zu erwarten.

Ausnahmen: Erlaubt sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneauflagen die „Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung“. Gemeint sind hier wohl wichtige und unaufschiebbare Prüfungsvorspiele bzw. Unterrichtsangebote, die der Vorbereitung auf Aufnahme-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen dienen. Bitte klären Sie die Notwendigkeit der Durchführung solcher Angebote mit Ihrem Träger bzw. anderen dafür zuständigen Einrichtungen oder Personen vor Ort.

Unbenommen vom aktuellen Verbot des Präsenzunterrichts steht es den Musikschulen frei, ihre Angebote mittels alternativer Unterrichtsformen zu vermitteln. Die vielfältigen Möglichkeiten des digitalen Fern- bzw. Distanzunterrichts, die sich in der jüngsten Vergangenheit bewährt haben, sind auch jetzt eine gute Grundlage für die Vermittlung musikalischer Bildungsangebote.