Musikpädagogischen Nachwuchs sicherstellen

Musikschulen, allgemeinbildende Schulen sowie die Laienmusik stehen vor der großen Herausforderung, Fachkräfte im musikpädagogischen Bereich zu gewinnen.

Musikpädagogen werden nicht nur an den allgemeinbildenden Schulen, sondern auch an den Musikschulen und für die mitunter ehrenamtliche Laienmusik benötigt. Viele Musikgruppen und Chöre bereichern das kulturelle Leben in Niedersachsen flächendeckend. Da die Musik für Bildung, Freizeitgestaltung, Integration und Inklusion eine große Bedeutung hat, sollen vielfältige Maßnahmen ergriffen werden, um einem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken und den über-aus guten und anerkannten Ruf des Musiklandes Niedersachsen über seine Grenzen hinaus zu erhalten.

Musikschulen, allgemeinbildende Schulen sowie die Laienmusik stehen vor der großen Herausforderung, Fachkräfte im musikpädagogischen Bereich zu gewinnen. Mit einem einstimmig vom Landesparlament verabschiedeten Entschließungsantrag zum Thema "Musikpädagogischen Nachwuchs sicherstellen" hat die CDU/SPD geführte Vorgängerregierung im vergangenen Jahr ein wichtiges Thema gesetzt. In einer Stellungnahme vom 22.02.2023 hat die aktuelle rot-grüne Landesregierung die Beschlußempfehlungen bestätigt.

Darin heißt es u.a.:

  • Das Thema „Gute Arbeit“ gehört zu den zentralen Säulen des Koalitionsvertrages. Rund ein Drittel der Lehrkräfte an Musikschulen arbeitet auf Grundlage von Honorarverträgen; die meisten Musik-schullehrkräfte sind in Teilzeit angestellt. Um mehr gute Arbeitsverhältnisse in Form sozialversiche-rungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse umsetzen zu können, muss der finanzielle Handlungs-spielraum der Musikschulen erweitert werden. Eine Erhöhung der Finanzhilfe für die öffentlichen Mu-sikschulen in Niedersachsen soll im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für 2024 geprüft werden. 
  • Im Koalitionsvertrag wird Musikschulangeboten im Rahmen des Kita- sowie des wachsenden Ganz-tagsangebots ein hoher Stellenwert eingeräumt. Hier leistet das Musikalisierungsprogramm "Wir machen die Musik!" einen wertvollen Beitrag. Eine Verstetigung der Programmmittelerhöhung soll daher im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2024 geprüft werden. Eine Erweiterung von "Wir machen die Musik!" in Hinblick auf ein weiterführendes Angebot für besonders interessierte Kinder wurde für die Schuljahre 2020/2021 sowie 2021/2022 durch Restmittel, welche pandemiebedingt zur Verfügung standen, pilotiert. Derzeit wird geprüft, ob es möglich ist, das Musikalisierungsprogramm dauerhaft um den Baustein Interessenförrderung zu erweitern. 
  • Einem musikbezogenen Studium geht in aller Regel eine mehrjährige Ausbildung am Instrument oder an der Stimme voraus. Hinzukommen Themen wie Gehörbildung, Harmonielehre, Erfahrungen im Spiel mit anderen und bei Auftritten. Eine entsprechend fundierte Ausbildung ist üblicherweise zwin-gende Voraussetzung, um die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule zu bestehen. Die Förde-rung der studienvorbereitenden Ausbildung an den Musikschulen wird fortgesetzt.