Informationen zur Antragsfrist am 31. Januar 2021 - Kultur macht stark - MusikLeben 2

Die "MusikLeben 2"-Förderung ermöglicht seit 2018 die Umsetzung von mehr als 1.000 Projekten, in denen annährend 30.000 bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche Angebote der musikalischen Bildung erhalten. Auch in den schwierigen Monaten seit Beginn der Corona-Pandemie setzen viele Bildungsbündnisse ihre engagierte Arbeit fort, um möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen.   

Bis spätestens Sonntag, den 31. Januar 2021 können Sie neue Projektanträge sowie Anträge auf Anschlusszuwendungen für bisher geförderte Projekte über die KUMASTA-Datenbank einreichen. Dies gilt für Projekte, die in den Oster- und Sommerferien 2021 starten (auch Anschlusszuwendungen). Es stehen weiterhin sechs Förderformate wie Kurse im Vorschulbereich bzw. in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen, Musicals, Wochenendkurse sowie Musikfreizeiten zur Verfügung.

Für Projekte, in denen Onlineunterricht durchgeführt wird, ist die Förderung von Software-Lizenzen im Rahmen von Kultur macht stark möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektbüros.    

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie aufgrund der Corona-Pandemie eine Fristverlängerung benötigen.

Eine Übersicht mit aktuellen Projektbeispielen finden Sie auf unseren Webseiten

Weitere Informationen zur Antragstellung sowie Musterformulare (Muster Honorarvertrag, Projektkalkulation, Kooperationsvereinbarungen, etc.) entnehmen Sie bitte unseren angehängten Ausschreibungsunterlagen sowie unserer Webseite MusikLeben2

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdM-Projektbüros „Bündnisse für Bildung“ beraten Sie zudem gerne zu den inhaltlichen und finanziellen Details der Antragstellung.

 

Erläuterungen zum Förderprogramm

Der VdM ist einer von 29 bundesweit agierenden Verbänden und Initiativen, die einen Zuschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018-2022)“ erhalten haben. Bis 2022 können bis zu 18 Mio. Euro für Projekte, die dem VdM-Konzept „MusikLeben 2“ entsprechen, weitergeleitet werden.

Mit „MusikLeben 2“ verfolgt der VdM das Ziel, dass sich lokale Bündnisse für Bildung konstituieren und zielgruppenorientierte musikalische Bildungsmaßnahmen vor Ort durchführen. Die Maßnahmen sollen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren unterstützen, ihre Stärken zu entwickeln, sodass sie eine größere Eigenständigkeit, mehr Teamfähigkeit und insgesamt bessere Bildungschancen erlangen.

In der laufenden zweiten Programmphase von 2018 bis 2022 können als Projektformate Kurse im Vorschulbereich bzw. in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen, Musicals, Wochenend- und Musikfreizeiten gefördert werden.

Wenn auch Sie vor Ort ein Kooperationsprojekt für benachteiligte Kinder oder Jugendliche mit mindestens zwei weiteren lokalen Kooperationspartnern planen, können Sie sich bis zum 31. Januar 2021 um eine „MusikLeben 2“-Förderung bewerben.

Aufgrund der derzeitigen besonderen Situation im Land planen wir weitere Ausschreibungsfristen für das laufende Jahr. Die nächste Ausschreibungsfrist ist der 31. März 2021, zu dem Projekte beantragt werden können, die mit dem neuen Schuljahr 2021/22 starten bzw. Freizeiten in den Sommerferien (auch Anschlusszuwendungen)

Unseren Programm-Flyer MusikLeben 2 können Sie hier über den VdM-Verlag kostenfrei bestellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Projektbüro "Bündnisse für Bildung"