Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen

Das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) ist erfolgreich angelaufen: Rund 1,3 Millionen Euro Landesmittel wurden landesweit seit dem Start des Programms Mitte Mai zur Verfügung gestellt.

"82 Kultureinrichtungen in Niedersachsen profitieren bereits von unserem Corona-Sonderprogramm. Mit dem Programm helfen wir Kultureinrichtungen und -vereinen durch die Krise und sichern ihre Existenz", so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. "Ich möchte alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturvereine, die sich aufgrund der aktuellen Situation in einer finanziellen Notlage befinden, weiterhin zur Antragsstellung ermutigen. Mein Dank gilt den Landschaften und Landschaftsverbänden, die sich an der Abwicklung maßgeblich beteiligen. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die zahlreichen Kultureinrichtungen in der Fläche in dieser schwierigen Situation abzusichern, damit die Vielfalt der niedersächsischen Kulturlandschaft auch weiterhin bestehen bleibt."

Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z. B. Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen.

Förderanträge bis zu 8000 Euro werden direkt bei den Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt. Förderanträge, die mehr als 8000 Euro umfassen, werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt. Eine Liste der bis jetzt durch das MWK geförderten mit mehr als 8000 Euro geförderten Kultureinrichtungen senden wir Ihnen anliegend.

Nach unserer Kenntnis ist der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft. Antragsberechtigte Musikschulen, die finanzielle Nachteile infolge der Corona-Pandemie erfahren (haben) und noch keinen Antrag gestellt haben, können dies noch bis zum 15. Juli 2020 tun.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm.

Für Rückfragen zum Hilfsprogramm steht Ihnen die Geschäftsstelle sehr gerne zur Verfügung.